Wie geht das?
Strafanzeige Schritt für Schritt
Jede*r kann Anzeige erstatten (auch minderjährige Personen). Es ist wichtig, dass die Anzeige so schnell wie möglich gestellt wird. Dann sind die Chancen, dass die Polizei die Tat aufklären kann, am höchsten. Außerdem muss bei manchen Straftaten (v.a. bei Beleidigungen) die betroffene Person innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen. Indem Du schnell zur Polizei gehst, kannst du verhindern, dass diese Frist abläuft und die Polizei in diesen Fällen nichts mehr tun kann. In den meisten Fällen kannst Du die Strafanzeige aber auch noch Tage, Wochen und sogar Monate nach der Tat erstatten.
Eine Strafanzeige kann insbesondere bei den folgenden Stellen erstattet werden:
Tipp
Es ist am besten, die Anzeige direkt bei der Polizei zu erstatten. Dazu findest Du eine Liste mit Adressen und Telefonnummern der einzelnen Polizeiinspektionen in München hier.
Du kannst anrufen, persönlich hingehen oder einen Brief schreiben. Erzähle möglichst genau, was passiert ist. Bringe am besten Dein Gedächtnisprotokoll mit. Es ist Aufgabe der Polizei, alles zu verfolgen, was ihr gemeldet wird. Die Polizei muss jede Tat, die gemeldet wird, aufnehmen. Sie darf Dich nicht einfach wegschicken. Wenn es Dir unangenehm ist, dass andere Personen mit im Raum sind, kannst Du darum bitten, in einem geschützten Raum zu berichten. Du kannst auch darum bitten, dass ein*e Staatsschutzbeamt*in hinzugezogen wird.
Hier findest Du ein Muster für Strafanzeige und Strafantrag zum Ausfüllen:
DownloadKleiner Zeugenschutz
Bei einer besonderen Gefährdung (also etwa der Gefahr, abermals Opfer von Hate Crime zu werden oder wenn Dir jemand mit Gewalt droht, weil Du eine Strafanzeige stellen oder eine Aussage zum Verfahren machen möchtest) kannst Du eine andere als Deine eigene Anschrift bei der Polizei angeben. Du kannst dann eine andere Anschrift angeben, über die Du erreichbar bist, z.B. die Adresse einer Beratungsstelle, die Du vorher um Einverständnis gebeten hast, zwischen Dir und der Polizei zu vermitteln (sog. „kleiner Zeugenschutz“).
Wichtig: Hate Crime (Vorurteilsmotivation) benennen
Wenn Du Anzeige erstattest, ist es wichtig, dass Du der Polizei unaufgefordert sagst, dass der*die Täter*in aufgrund von Vorurteilen gegen z.B. Deine Hautfarbe, Sprache oder sexuelle Orientierung gehandelt hat und es sich um Vorurteilskriminalität (Hate Crime) handeln könnte. Bestehe darauf, dass diese Formulierung so im Anzeigenprotokoll steht. Verweigere andernfalls die Unterschrift (wenn Du persönlich Anzeige erstattest).
Wegen ihrer besonderen Schwere und ihrer schwerwiegenden Auswirkungen für unser Zusammenleben werden Hate Crimes (Vorurteilsstraftaten) anders behandelt als viele andere Straftaten. Sie werden härter bestraft und von der Staatsanwaltschaft nicht wegen Geringfügigkeit oder wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt.
Tipp
Mach direkt nach der Tat ein Gedächtnisprotokoll. Du kannst Dir z.B. Stichpunkte aufschreiben, eine Notiz im Handy speichern oder Dir selbst eine Sprachnachricht schicken. Wichtig ist, dass Du so viele Einzelheiten wie möglich festhältst.
Nimm zur Anzeigeerstattung bei der Polizei Unterstützung mit, zum Beispiel eine Vertrauensperson. Oder wende Dich schon vorher an eine Beratungsstelle oder an eine*n Rechtsanwältin*Rechtsanwalt.
Notiere Dir das Aktenzeichen für eventuelle Nachfragen.
Bei sexualisierter Gewalt und Hate Speech (Hate Crime im digitalen Raum) sind einige Besonderheiten zu beachten.
Eine gute Übersicht zu Vorgehen und Hilfe bei sexualisierter und häuslicher Gewalt bietet die Kampagne "Gleichberechtigung schützt vor Gewalt" der städtischen Gleichstellungsstelle für Frauen.
Infos zum Vorgehen bei Hate Speech und die Möglichkeit zur Anzeige und die Möglichkeit zur Anzeige bietet die Kampagne "Bayern gegen Hass" der Bayerischen Staatsregierung.